Die BNE-Zertifizierung NRW entwickelt sich ständig weiter. So können wir die Entwicklungen im Bereich BNE im Zertifikat angemessen abbilden. Eine Optimierung für die Einrichtungen ist das Ziel. Wir sind ein lernendes Zertifizierungsverfahren.

Hier können Sie die Entwicklungen nachvollziehen, um die Neuerungen bei Ihren Bewerbungen zu berücksichtigen.

Neuerungen

Stand August 2023: Abbruch von Zertifizierungsverfahren bei Nicht-Abgabe oder unvollständiger Abgabe der Nachweisdokumente

Um ein Zertifizierungsverfahren durchführen zu können, ist die angemeldete Einrichtung für die Abgabe ihrer Nachweisdokumente an eine festgelegte Abgabefrist gebunden. Je nach bestätigter Platzvergabe ist die Frist bis zum 31.03. oder 31.08. eines Jahres.

  1. Sollte von Seiten der Einrichtung der zugesagte Abgabetermin nicht eingehalten werden können, muss frühzeitig Kontakt mit der Geschäftsstelle der BNE-Zertifizierung NRW aufgenommen werden.
    In Ausnahmefällen kann die Geschäftsstelle der BNE-Zertifizierung NRW bei einer Nichtabgabe einer Fristverlängerung für die Abgabe der Nachweisdokumente zustimmen, sofern der Geschäftsstelle bis zum Abgabetermin eine nachvollziehbare schriftliche Begründung von der Einrichtung vorliegt. Bei unzureichender Begründung behält sich die Geschäftsstelle der BNE-Zertifizierung NRW vor, eine Fristverlängerung abzulehnen. Der maximale Zeitraum für eine Fristverlängerung zur Abgabe der Dokumente beträgt einen Monat. Reicht die Einrichtung mit Ablauf der Verlängerungsfrist erneut keine oder unvollständige Nachweisdokumente ein, behält die Geschäftsstelle der BNE-Zertifizierung NRW sich vor das Zertifizierungsverfahren der Einrichtung abzubrechen.
    Die Einrichtung muss sich daraufhin um einen neuen Platz für ein Zertifizierungsverfahren bewerben.
  2.  Stellt die Geschäftsstelle der BNE-Zertifizierung NRW bei fristgerechter Abgabe der Dokumente im Zuge der Vollständigkeitsprüfung der eingereichten Unterlagen fest, dass Dokumente fehlen oder sich bei der ersten Dokumentenprüfung Rückfragen ergeben, wird gemeinsam mit der Einrichtung eine individuelle Frist zur Nachbesserung vereinbart. Diese Frist muss in Bezug auf die notwendigen Nachbesserungen verhältnismäßig sein. Wird die Frist zur Nachbesserung von Seiten der Einrichtung unbegründet oder unzureichend begründet nicht eingehalten, behält sich die Geschäftsstelle der BNE-Zertifizierung NRW vor, das Zertifizierungsverfahren der Einrichtung abzubrechen. Die Einrichtung muss sich daraufhin um einen neuen Platz für ein Zertifizierungsverfahren bewerben.

Diese Regelungen treten am 14.08.2023 in Kraft und gelten rückwirkend für alle angemeldeten Einrichtungen.

Stand November 2022: Neuanmeldung nach Ablehnung

Erfolgt eine Ablehnung der BNE-Zertifizierung NRW für eine Einrichtung durch den Fachbeirat der BNE-Zertifizierung, gilt für die abgelehnte Einrichtung eine Sperrfrist von 12 Monaten für die erneute Teilnahme an einem BNE-Zertifizierungsverfahren bei der BNE-Agentur NRW.
Frühestens 12 Monate nach Ablehnung durch den Fachbeirat können Einrichtungen erneut Zertifizierungsunterlagen einreichen – es gelten die regulären Abgabefristen: 31.03. und 31.08. eines jeden Jahres.
In dem Zeitraum von zwei Jahren nach Ablehnung der Einrichtung durch den Fachbeirat hat die Geschäftsstelle der BNE-Zertifizierung NRW in der BNE-Agentur NRW die Bestrebung, abgelehnten Einrichtungen, die aktiv ihr Interesse an einer Neu-Anmeldung bekunden, erneut die Möglichkeit zu geben, vorrangig zeitnah an einem BNE-Zertifizierungsverfahren teilzunehmen – vorbehaltlich der Tatsache, dass keine formalen Gründe einem erneuten Zertifizierungsverfahren bei der BNE-Agentur NRW entgegensprechen (Zulassungsvoraussetzungen/ Zielgruppen).
Diese Regelung tritt am 17.11.2022 in Kraft und gilt rückwirkend für Ablehnungen, die durch den Fachbeirat nach Veröffentlichung des neuen Leitfadens sowie der Zertifizierungskriterien im Mai 2021 ausgesprochen wurden.

Stand Mai 2022: Veröffentlichung Zulassungsvoraussetzung und Ihre Überprüfung

Die Veröffentlichung von Zulassungsvoraussetzungen der BNE-Zertifizierung NRW macht transparent, für welche Einrichtungen das Verfahren geeignet ist. Sie bieten den Einrichtungen und der Geschäftsstelle eine Entscheidungsgrundlage für die Anmeldung bzw. Zulassung zum Zertifizierungsverfahren.
Folgende Zulassungsvoraussetzungen werden mit Hilfe der von den Einrichtungen gemachten Angaben auf dem Anmeldeformular seitens der Geschäftsstelle überprüft:

  1. Außerschulische Bildungsanbietende und Einrichtungen (keine Einzelpersonen), die in Nordrhein-Westfalen ansässig sind.
  2. Die Einrichtungen veröffentlichen regelmäßig ein selbstverantwortetes Bildungsprogramm mit organisierten Bildungsangeboten, auch bei Kooperationen mit anderen Bildungspartnern.
  3. Die Einrichtungen müssen zum Zeitpunkt der Anmeldung zur BNE-Zertifizierung NRW seit mindestens zwei Jahren bestehen und arbeiten. Eine Änderung der Rechts- oder Organisationsform hat keine Auswirkungen auf diesen Zeitraum.

Die Beurteilung aller weiteren Zulassungsvoraussetzungen bedarf einer vertieften Kenntnis der Organisationsstrukturen der Einrichtungen und muss von Seiten der Einrichtung selbst überprüft werden.

Stand Februar 2022: Anmeldeverfahren

Anmeldungen werden kapazitätsabhängig im Nachgang zu den Info-Veranstaltungen „Online-Informationsveranstaltung: BNE-Zertifizierung NRW“ möglich sein. Zu Beginn dieses Anmeldeprozesses steht die Teilnahme an dieser Info-Veranstaltung. Im Nachgang der Info-Veranstaltung wird die Geschäftsstelle der BNE-Zertifizierung NRW an einem – in der Veranstaltung kommunizierten – Stichtag die Anmeldeformulare an die Teilnehmenden versenden. Nach Ablauf einer kommunizierten Anmeldefrist vergibt die Geschäftsstelle die vorhandenen Plätze nach chronologischem Eingang der vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Anmeldeformulare (Prinzip Windhund-Rennen). Die Geschäftsstelle bestätigt den Einrichtungen schriftlich die Anmeldung zur Zertifizierung.

Kurzinformationen

Hier finden Sie einige zentrale Informationen rund um den Zertifzierungsprozess. Für genauere Informationen und Antworten, die sich konkret auf ihre Einrichtung beziehen, treten Sie doch bitte mit uns in den direkten Kontakt.

Um an der BNE-Zertifizierung NRW teilzunehmen, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Diese finden Sie in den Zulassungsvoraussetzungen BNE-Zertifizierung NRW im Download-Bereich unten auf dieser Seite.

Anmeldungen zur BNE-Zertifizierung NRW sind nach Teilnahme an der Informationsveranstaltung für begrenzte Platzkapazitäten möglich. Den Termin der nächsten Informationsveranstaltung finden Sie im Online-Bildungsprogramm der Natur- und Umweltschutzakademie NRW. Bei der BNE-Zertifizierung NRW handelt es sich um eine dokumentenbasierte Zertifizierung. Die Einreichung Ihrer Unterlagen erfolgt bis zum 31.03. oder 31.08., die Abgabefrist wird durch das Halbjahr festgelegt, für das Ihre Anmeldung erfolgt.

Nach formaler Vollständigkeitsprüfung Ihrer Dokumente in der Geschäftsstelle prüfen Gutachtende Ihre eingereichten Unterlagen. Zusammen mit dem Selbstbericht bilden diese Dokumente gemeinsam mit einem Einrichtungsbesuch der Gutachtenden die Basis für das Gutachten. Das Gutachten wird dem Fachbeirat der BNE-Zertifizierung NRW vorgelegt, der über die Vergabe des Zertifikats entscheidet.

Für jeden Qualitätsbereich gibt es verpflichtend einzureichende Nachweisdokumente, diese können Sie der Checkliste im Download-Bereich entnehmen.

Die Dokumente werden über ein Online-Tool digital eingereicht.

Zum Login

Das Zertifikat ist drei Jahre gültig. Danach ist eine Rezertifizierung möglich.