Mit einem Förderprogramm verstärkt das NRW-Umwelt­ministerium seine Aktivitäten im Bereich der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE), um in den nächsten Jahren schrittweise ein landesweites Netzwerk außerschulischer Lernorte aufzubauen.

Regional bedeutsame Umwelt­bildungs­einrichtungen, die als Regionalzentren im Landesnetzwerk mitarbeiten wollen und ihre Bildungsarbeit im Sinne einer Bildung für nachhaltige Entwicklung gestalten, können sich mit einem Projektvorhaben bewerben.

Das Förderprogramm basiert auf dem Fachkonzept zum "Landesnetzwerk Bildung für nachhaltige Entwicklung NRW". Es beschreibt die mit dem Aufbau des Landesnetzwerks verfolgte Zielrichtung, die strukturelle Ausgestaltung des Netzes sowie die wesentlichen Aufgaben der Regionalzentren. Das Fachkonzept gibt Auskunft über die an die Förderung von Bildungs- und Vernetzungs­aktivitäten der Regionalzentren geknüpften fachlichen Erwartungen. Es dient Antrag­stellenden somit auch als Orientierungs­hilfe und unterstützt inhaltlich bei der Antragsstellung.

Das Förderprogramm ist Teil der Umsetzung der "Landesstrategie Bildung für nachhaltige Entwicklung – Zukunft Lernen NRW (2016–2020)". Die Strategie verfolgt unter anderem das Ziel, die Förderstrukturen des Landes zugunsten der Angebote einer Bildung für nachhaltige Entwicklung zu verbessern. Dies gilt auch für den Bereich der außerschulischen Umweltbildung.

Zum Antragsverfahren

Die bereitstehenden Landesmittel werden als projektbezogene Zuwendung nach den "Förderrichtlinien BNE-/Umweltbildungseinrichtungen NRW – FöBNE" gewährt. 

Nur die Träger von BNE-zertifizierten Umweltbildungseinrichtungen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen können Fördermittel beantragen. Die Einrichtung sollte in der Region eine bedeutsame Stellung einnehmen.

Zu den möglichen Trägern zählen:

  • gemeinnützige Vereine, Verbände und Gesellschaften sowie Stiftungen,
  • Kirchen,
  • Gemeinden und Gemeindeverbände und
  • andere Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Umweltbildungseinrichtungen im Sinn dieser Richtlinie sind

  • außerschulische Lernstandorte mit einem spezifischen Profil in der natur-, umwelt- und klimabezogenen Bildungsarbeit.
  • Die Bildungsangebote orientieren sich am Konzept der Bildung für nachhaltige Entwicklung. Hierfür liegt ein ausformuliertes und bereits angewandtes pädagogisches Konzept mit BNE-Schwerpunktsetzung  vor.
  • Sie ermöglichen vor allem Kindern und Jugendlichen entdeckendes, forschendes, erfahrungs- und handlungsorientiertes Lernen vor Ort am Standort und in der Begegnung mit Natur und Umwelt.

Ein Regionalzentrum im Sinn dieser Richtlinien

  • kann eine einzelne Umweltbildungseinrichtung sein, soweit sie selbst in der Lage ist, die definierten Leistungen vollumfänglich in ihrer Region zu erbringen.
  • kann aber auch durch die Zusammenarbeit einer kommunalen Gebietskörperschaft mit einer oder mehreren Umweltbildungseinrichtungen in einer Region gebildet werden. Dabei nutzen die jeweils Beteiligten ihre spezifischen Alleinstellungsmerkmale, um die Leistungen eines BNE-Regionalzentrums  gemeinsam zu erbringen und eine bestmögliche Zielerreichung in der Region zu gewährleisten. Die Koordinierung und Steuerung liegt in diesem Fall bei der kommunalen Gebietskörperschaft.

Bildungs- und Vernetzungsaktivitäten, die eine Umweltbildungseinrichtung als „Regionalzentrum“ im Landesnetzwerk „Bildung für nachhaltige Entwicklung NRW“ in den folgenden fünf Handlungsfeldern erbringt, sind zuwendungsfähig:

1. Durchführung eines BNE-Bildungsprogramms

  • Das Bildungsprogramm spricht breite Zielgruppen an.
  • Das Bildungsprogramm unterstützt das Erreichen der 17 internationalen Nachhaltigkeitsziele innerhalb der planetaren Grenzen.
  • Das Bildungsprogramm umfasst sowohl analoge wie digitale Bildungsangebote.
  • Ein Beitrag zur Bewältigung ökologischer Herausforderungen, wie etwa ein reflektierter und verantwortungsvoller Umgang mit den natürlichen Ressourcen, der Schutz und Erhalt der Biodiversität und ein Beitrag zur Bewältigung des Klimawandels, wird grundsätzlich erwartet.

2.    Maßnahmen zur Unterstützung des Landesprogramms „Schule der Zukunft“

  • Übernahme regionaler Unterstützungsaktivitäten in Abstimmung mit der Landeskoordination und den Regionalkoordinatorinnen und -koordinatoren des Landesprogramms Schule der Zukunft in der BNE-Agentur.

3.    Netzwerkaktivitäten in der Region, wie zum Beispiel

  • Horizontale Vernetzung mit weiteren interessierten Nichtregierungsorganisationen, BNE- Expertinnen und -Experten und Kommunen oder Kreisen,
  • Unterstützung und Beratung von Kommunen, Nichtregierungsorganisationen und weiteren Akteurinnen und Akteuren vor Ort,
  • Mitarbeit in bereits bestehenden kommunalen beziehungsweise regionalen Bildungsnetzwerken.

4.    Kooperation im Landesnetzwerk "Bildung für nachhaltige Entwicklung NRW" mit der Teilnahme

  • an einem überregionalen Austausch, an Arbeitskreis(en) des Landesnetzwerkes sowie gemeinsamen Bildungsprojekten bzw. -aktionen,
  • an einem einheitlichen Berichtswesen und möglichen wissenschaftlichen Begleituntersuchungen,
  • an der gemeinsamen Öffentlichkeitsarbeit.

5.  Fachbezogene Weiterbildung und Qualifizierung

  • Nach Bedarf werden höchstens 40 Stunden für Fortbildungen pro Jahr und Einrichtung gefördert.

Bei der  Erstantragstellung ist ein integriertes Gesamtkonzeptes  vorzulegen. Hierzu gehört

  • die Darstellung der angewandten pädagogischen Grundlagen der Einrichtung im Sinn einer Bildung für nachhaltige Entwicklung (Kriterium der fachlichen Eignung der Einrichtung),
  • die Darstellung einer aktuellen regionalen oder kommunalen Verankerung beziehungsweise Bedeutung der Einrichtung unter Berücksichtigung ihres räumlichen Einzugsgebietes, der Zielgruppenerreichung sowie bestehender Kooperationen und Vernetzungsaktivitäten (Kriterium der regionalen Relevanz),
  • die Darstellung der geplanten Maßnahmen, Vernetzungsaktivitäten und damit verfolgten Zielen während des Projektzeitraums (Maßnahmenplan) in Verbindung mit einem entsprechenden Kosten- und Finanzierungsplan (Kriterium eines prüffähigen Projektantrags, Maßnahmenplans) und
  • der Nachweis einer geltenden BNE-Zertifizierung NRW und des aktuellen Leitbildes der Einrichtung.

Das integrierte Gesamtkonzept muss im Vorfeld der ersten Antragstellung mit der BNE-Agentur NRW abgestimmt werden. Bei Folgeanträgen beschränkt sich die notwendige fachliche Abstimmung mit der BNE-Agentur NRW auf den Maßnahmenplan für die jeweilige Förderperiode.

Für die Prüfung und Bewilligung der Anträge ist das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) zuständig. Das Antragsformular ist auf der Webseite des Landesamtes abrufbar. Anträge sind mit Anlagen per Post und in zweifacher Ausfertigung direkt an das LANUV zu richten:

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Fachbereich 17
Leibnizstr. 10
45659 Recklinghausen

Erstanträge sind jeweils schriftlich bis zum 31. Oktober eines Jahres für die nächste Förderperiode bei der Bewilligungsbehörde (LANUV) zu stellen. Folgeanträge können dagegen bis zum 15. Dezember eines Jahres für den weiteren Projektzeitraum gestellt werden.

BNE-Agentur NRW
Gisela Lamkowsky
gisela.lamkowsky@avoid-unrequested-mailsnua.nrw.de
Tel: +4923613053078

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Referat VIII B 1 "Bildung für nachhaltige Entwicklung, Umweltbildung, BNE-Agentur"
Sabine Blom
sabine.blom@avoid-unrequested-mailsmunv.nrw.de
Tel: +492114566823

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW

Astrid Witte
astrid.witte@avoid-unrequested-mailslanuv.nrw.de
Tel: 02361/305-244

Martina Schwarz-Deelmann
martina.schwarz-deelmann@avoid-unrequested-mailslanuv.nrw.de
Tel: 02361/305-2448

Weitere Informationen: Förderrichtlinien

Grundlage sind die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) in Umweltbildungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinien BNE-/Umweltbildungseinrichtungen NRW – FöBNE). Dort können Sie alle Bestimmungen in Ruhe nachlesen.

Zur Förderrichtlinie FöBNE