BNE ist für die NRW-Kitas bereits gut verankert.
Die „Bildungsgrundsätze für Kinder von 0 bis 10 Jahren in Kindertagesbetreuung und Schulen im Primarbereich in Nordrhein-Westfalen“ beschreiben den inhaltlichen Rahmen für die Bildungsarbeit in Kitas.
Die Grundsätze gliedern sich in drei Bereiche:
- Bildung im Blick (Bildungsverständnis/Ziele),
- Bildung verantworten (u.a. Beobachtung/Dokumentation, Team) und
- Bildung gestalten (Hinweise zu zehn Bildungsbereichen).
BNE ist in den NRW-Bildungsgrundsätzen schon seit 2016 als Querschnittsaufgabe der Kitas verankert. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Entwicklung von Gestaltungskompetenz (vgl. MKFFI/MSB, 2018). Dazu steht im Einleitungskapitel: „Nachhaltigkeit bedeutet nicht nur einen achtsamen Umgang mit der Natur und der Umwelt, sondern ist als ein Grundprinzip globalen Lernens zu verstehen, das viele soziale, ökologische, kulturelle und interkulturelle sowie ethische Fragestellungen berührt“ (MKFFI/MSB, 2018, S. 14).
Die pädagogischen Fachkräfte sollen diese Perspektive bei der Gestaltung der Bildungsarbeit berücksichtigen (vgl. ebd., S. 15). Dazu finden sich in weiteren Kapiteln Anregungen. Ein Schwerpunkt liegt im Bereich der ökologischen Bildung. „Im Mittelpunkt der ökologischen Bildung stehen der achtsame Umgang mit den natürlichen Ressourcen, das Erleben ökologisch intakter Lebensräume und praktische Projekte, die den Kindern den Umweltschutz nahebringen, ohne zu moralisieren.“ (ebd., S. 122) Daran kann die Bildungsarbeit in Kitas und Kindertagespflege anknüpfen.
Das Kinderbildungsgesetz regelt die rechtliche und finanzielle Grundlage der Kindertagesbetreuung in Kitas und in der Kindertagespflege.