Zu den aktuellen Änderungen der Richtlinien gehören unter anderem:
• Schriftformerfordernis entfällt durch Umstellung auf digitales Verfahren
• Stärkung des Whole Institution Approachs
• explizite Aufnahme weiterer inhaltlicher und methodischer Schwerpunkte (z. B. Demokratiebildung)
• Mindestteilnehmendenzahl von 12 bei Veranstaltungen in den Handlungsfeldern 1 und 2
• Wertung zweckgebundener Spenden als Eigenanteil und somit Möglichkeit einer vollständigen Anrechnung auf den Eigenanteil
• Förderung von Bürgerschaftlichem Engagement in der Form von freiwilligen, unentgeltlichen Arbeiten als fiktive Ausgabe in Höhe von pauschal 20 Euro pro geleistete Arbeitsstunde
• Förderung übergreifender Aktivitäten, die der Umsetzung des gesamten Projektes dienen, in Höhe von bis zu 10 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben
• Förderung nach Nr. 2.2 der FöBNE mit bis zu 100 % Förderung möglich
Die aktuelle Version der FöBNE ist hier zu finden: MBl. NRW. Ausgabe 2025 Nr. 125 vom 22.10.2025 | RECHT.NRW.DE


