Erneuerung der FöBNE NRW

 BNE-Agentur NRW

Die Richtlinien zur Förderung von BNE-/Umweltbildungseinrichtungen in NRW (FöBNE) geben den Rahmen für die Förderung von BNE-Regionalzentren sowie weiterer BNE-Projekte in NRW. Im Oktober wurden die Richtlinien an aktuelle Entwicklungen angepasst.
Ein großer, alter Aktenschrank aus Holz mit vielen kleinen Schubladen. Einzelne Schubladen sind geöffnet. In ihnen befinden sich Karteikarten.
Die FöBNE wurden am 22.10.2025 in aktualisierter Form veröffentlicht. Andrey Kuzmin @Adobe Stock
Da das BNE-Landesnetzwerk NRW und seine Bildungsarbeit sich stets weiterentwickeln, arbeiten die BNE-Agentur NRW zusammen mit dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen und dem Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen konstant daran, dass auch die zugehörigen Richtlinien zum Förderprogramm regelmäßig angepasst und aktualisiert werden und so den Bedarfen und der angestrebten Entwicklung des BNE-Landesnetzwerks gerecht werden.

Zu den aktuellen Änderungen der Richtlinien gehören unter anderem:

• Schriftformerfordernis entfällt durch Umstellung auf digitales Verfahren
• Stärkung des Whole Institution Approachs
• explizite Aufnahme weiterer inhaltlicher und methodischer Schwerpunkte (z. B. Demokratiebildung)
• Mindestteilnehmendenzahl von 12 bei Veranstaltungen in den Handlungsfeldern 1 und 2
• Wertung zweckgebundener Spenden als Eigenanteil und somit Möglichkeit einer vollständigen Anrechnung auf den Eigenanteil
• Förderung von Bürgerschaftlichem Engagement in der Form von freiwilligen, unentgeltlichen Arbeiten als fiktive Ausgabe in Höhe von pauschal 20 Euro pro geleistete Arbeitsstunde
• Förderung übergreifender Aktivitäten, die der Umsetzung des gesamten Projektes dienen, in Höhe von bis zu 10 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben
• Förderung nach Nr. 2.2 der FöBNE mit bis zu 100 % Förderung möglich

Die aktuelle Version der FöBNE ist hier zu finden: MBl. NRW. Ausgabe 2025 Nr. 125 vom 22.10.2025 | RECHT.NRW.DE 

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