Änderung der FöBNE NRW
BNE-Agentur NRW
Die Richtlinien zur Förderung von BNE-/Umweltbildungseinrichtungen in NRW (FöBNE) geben den Rahmen für die Förderung von BNE-Regionalzentren in NRW. Im August wurden die Richtlinien an aktuelle Entwicklungen angepasst.
Umweltbildungseinrichtungen in NRW, die Bildungsarbeit im Sinne einer Bildung für nachhaltige Entwicklung anbieten, können mit einem Förderprogramm des NRW-Umweltministeriums gefördert werden. Die zugehörigen Förderrichtlinien (FöBNE) legen die Rahmenbedingungen der Förderung fest.
Da das BNE-Landesnetzwerk NRW und seine Bildungsarbeit sich stets weiterentwickeln, arbeiten wir zusammen mit dem MUNV und dem LANUV konstant daran, dass auch die zugehörigen Richtlinien zum Förderprogramm regelmäßig angepasst werden und so den aktuellen Bedarfen des BNE-Landesnetzwerks gerecht werden.
Nach den neuesten Änderungen der Richtlinien können Einrichtungen nun eine Förderung über bis zu drei Jahre und mit einer maximalen Fördersumme von 130.000 € pro Jahr und Einrichtung beantragen (ehemals 110.000 €).
Die zuvor für die Antragstellung verpflichtende BNE-Zertifizierung NRW der Einrichtung ist nun nicht mehr Voraussetzung für die Antragstellung, die Einrichtung muss sich aber bereits im Zertifizierungsprozess befinden und während der beantragten Förderperiode zertifiziert werden.
Durch die Änderungen soll das Förderprogramm stets attraktiv bleiben und weiterhin dabei unterstützen, dass das BNE-Landesnetzwerk NRW weiterwächst und so BNE in die Regionen getragen wird.
Da das BNE-Landesnetzwerk NRW und seine Bildungsarbeit sich stets weiterentwickeln, arbeiten wir zusammen mit dem MUNV und dem LANUV konstant daran, dass auch die zugehörigen Richtlinien zum Förderprogramm regelmäßig angepasst werden und so den aktuellen Bedarfen des BNE-Landesnetzwerks gerecht werden.
Nach den neuesten Änderungen der Richtlinien können Einrichtungen nun eine Förderung über bis zu drei Jahre und mit einer maximalen Fördersumme von 130.000 € pro Jahr und Einrichtung beantragen (ehemals 110.000 €).
Die zuvor für die Antragstellung verpflichtende BNE-Zertifizierung NRW der Einrichtung ist nun nicht mehr Voraussetzung für die Antragstellung, die Einrichtung muss sich aber bereits im Zertifizierungsprozess befinden und während der beantragten Förderperiode zertifiziert werden.
Durch die Änderungen soll das Förderprogramm stets attraktiv bleiben und weiterhin dabei unterstützen, dass das BNE-Landesnetzwerk NRW weiterwächst und so BNE in die Regionen getragen wird.
Kontakt Inklusion / Barrierefreiheit
carolin.voigt@ nua.nrw.de
+4923613053274
Diese SDGs werden unterstützt:
SDG 04: Hochwertige Bildung
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