Neues von der BNE-Zertifizierung NRW

 Geschäftsstelle der BNE-Zertifizierung NRW

Neue Möglichkeit der Zertifizierung im Verbund
Das Kurzlogo der BNE Zertifizierung setzt sich zusammen aus einem Globus aus bunten Kacheln und dem Schriftzug BNE Zertifizierung bne.nrw.
Kurzlogo der BNE-Zertifizierung NRW NUA NRW
Um Synergien von Einrichtungen, die bereits eng zusammenarbeiten, zu nutzen und Doppelarbeiten sowie zusätzlichen Verwaltungsaufwand im Rahmen des BNE-Zertifizierungsverfahrens zu vermeiden, wird ab dem Jahr 2026 die Möglichkeit einer ‚Zertifizierung im Verbund‘ eingeführt.

Die ‚Zertifizierung im Verbund‘ ist für außerschulische Bildungsanbietende und Einrichtungen (keine Einzelpersonen) möglich, die die allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen zur BNE-Zertifizierung NRW (Stand 05.05.2022) erfüllen. Sie kann für maximal vier Einrichtungen gemeinsam durchgeführt werden. Im Zertifizierungsprozess sind dabei alle Einrichtungen eines Verbundes repräsentativ beteiligt und vertreten.

Für eine Zertifizierung im Verbund müssen neben den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen noch folgende zusätzliche Kriterien erfüllt sein:
- Die Einrichtungen arbeiten unter einem gemeinsamen Leitbild, das unter Einbeziehung von Vertreterinnen bzw. Vertretern aller Einrichtungen erstellt wurde und welches gegebenenfalls die Alleinstellungsmerkmale der jeweiligen Einrichtungen darstellt.
- Die Einrichtungen arbeiten unter einem gemeinsamen Pädagogischen Konzept, das unter Einbeziehung von Vertreterinnen bzw. Vertretern aller Einrichtungen erstellt wurde und das die gegebenenfalls unterschiedlichen Möglichkeiten und Schwerpunktethemen der jeweiligen Einrichtungen darstellt.
- In dem Verbund gibt es eine Struktur von Verantwortlichkeiten, die erkennen lässt, dass eine Person / eine Personengruppe (Leitungsebene) die gemeinsame Bildungsqualität durch eine Weisungsberechtigung an allen Einrichtungen sicherstellt.

Folgende organisatorische Festlegungen sind für die Durchführung des Verfahrens zu beachten:
- Die Zertifizierung im Verbund kann für maximal vier Einrichtungen gemeinsam durchgeführt werden .
- Die Anmeldung erfolgt einzeln für jede Einrichtung - mit Verweis auf Verbund.
- Jede Einrichtung reicht jeweils eigenständig alle erforderlichen Unterlagen zur Zertifizierung ein (siehe Checklisten) – hervorzuheben ist:
-> Jede Einrichtung weist die (BNE-) Qualifikationen ihrer Mitarbeitenden nach.
-> Jede Einrichtung reicht im Rahmen der Erstzertifizierung ein eigenständiges BNE-Bildungsangebot ein.
-> Jede Einrichtung reicht ein Organigramm ein, das die Zusammenarbeit der Einrichtungen im Verbund und die Weisungsberechtigung bezüglich der Umsetzung der Bildungsarbeit von übergreifenden/übergeordneten (Leitungs-)Stellen darstellt.
- Für ein Verfahren im Verbund erfolgt die Zuteilung eines einzigen Gutachtendenteams, aus mindestens zwei Personen, für alle Einrichtungen im Verbund.
- Der Einrichtungsbesuch findet nur an einem Ort statt. Beim Einrichtungsbesuch sollen jedoch Vertreterinnen oder Vertreter aller Einrichtungen anwesend sein.
- Bei einer Rezertifizierung im Verbund besuchen die Gutachtenden möglichst eine bisher nicht aufgesuchte Einrichtung des Verbundes.
- Es wird ein gemeinsames Gutachten erstellt, ggf. mit der Herausstellung individueller Gegebenheiten einzelner Einrichtungen. Entsprechend werden die Bewertungen für alle Einrichtungen im Verbund untereinander bekannt werden.
- Jede Einrichtung erhält ein eigenes Zertifizierungs- bzw. Ablehnungsschreiben, ein eigenes Hausschild und eine eigene Urkunde, auf der die Zertifizierung im Verbund dargestellt wird.
- Die einzelnen Einrichtungen im Verbund werden auf bne.nrw als zertifizierte Einrichtung dargestellt und gehen einzeln in die Statistiken ein.
- Eine Zertifizierung kann nur im gesamten Verbund erfolgen. Sollte der Fachbeirat der BNE-Zertifizierung eine der Einrichtungen innerhalb eines Verbund als nicht zertifizierungsfähig bewerten, wird der gesamte Verbund nicht zertifiziert.

Die ‚Zertifizierung im Verbund‘ wird erstmals im Jahr 2026 durchgeführt werden. Die angepassten Formulare und Checklisten werden den Einrichtungen im zweiten Halbjahr 2025 zur Verfügung gestellt werden.

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