Neue Richtlinie zur Unterstützung von nordrhein-westfälischen Umweltbildungseinrichtungen und BNE-zertifizierten Bildungseinrichtungen tritt im Juni in Kraft

 MUNV NRW

Die Landesregierung hat ein Sondervermögen für die „Bewältigung der Krisensituation in Folge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine“ beschlossen, um damit Lücken bei den Bundeshilfsprogrammen bzw. der Strom- und Gaspreisbremse zu schließen.
Unter anderem wurden aus dem Sondervermögen bereits Zuschüsse gewährt, um die erheblich gestiegenen Energiekosten bei Hochschulen und Universitätskliniken, in der Kinder- und Jugendhilfe, Weiterbildungseinrichtungen und Ersatzschulen etc. aufzufangen.

Ab Mitte Juni wird es ein neues Hilfsangebot geben, das nun auch den außerschulischen BNE- und Umweltbildungseinrichtungen Entlastung für die hohen Energiekosten im Jahr 2022 bzw. 2023. Anträge können beim Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV) bis zum 31. August 2023 eingereicht werden.

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