Unter anderem wurden aus dem Sondervermögen bereits Zuschüsse gewährt, um die erheblich gestiegenen Energiekosten bei Hochschulen und Universitätskliniken, in der Kinder- und Jugendhilfe, Weiterbildungseinrichtungen und Ersatzschulen etc. aufzufangen.
Ab Mitte Juni wird es ein neues Hilfsangebot geben, das nun auch den außerschulischen BNE- und Umweltbildungseinrichtungen Entlastung für die hohen Energiekosten im Jahr 2022 bzw. 2023. Anträge können beim Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV) bis zum 31. August 2023 eingereicht werden.
Neue Richtlinie zur Unterstützung von nordrhein-westfälischen Umweltbildungseinrichtungen und BNE-zertifizierten Bildungseinrichtungen tritt im Juni in Kraft
MUNV NRW
Die Landesregierung hat ein Sondervermögen für die „Bewältigung der Krisensituation in Folge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine“ beschlossen, um damit Lücken bei den Bundeshilfsprogrammen bzw. der Strom- und Gaspreisbremse zu schließen.
Kontakt
Diese SDGs werden unterstützt:
SDG 04: Hochwertige Bildung
SDG 16: Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen
SDG 17: Partnerschaften zur Erreichung der Ziele
Diese Meldung wurde eingetragen von
Zugehörige Angebote
Teilen
Für die dargestellten Inhalte und Medien ist die jeweilige Organisation selbst verantwortlich. Bitte benachrichtigen Sie uns, wenn Sie an dieser Stelle problematische oder rechtswidrige Inhalte entdecken. Kontakt