Hilfe für Solo-Selbstständige: NRW-Rettungsschirm auch offen für Weiterbildung und Kultur

 Christian Eikmeier

Parlamentarischer Staatssekretär Kaiser: Freiberufliche Lehrkräfte sowie Künstlerinnen und Künstler sind antragsberechtigt.

Um Initiativen und Einrichtungen in Kultur und gemeinwohlorientierter Weiterbildung sowie freischaffende Künstlerinnen und Künstler in der Corona-Krise vor existenzbedrohenden Finanzproblemen zu bewahren, hat das Ministerium für Kultur und Wissenschaft bereits in der vergangenen Woche mehrere Maßnahmen auf den Weg gebracht. Nun gibt es weitere Unterstützung: Solo-Selbstständige in Kultur und gemeinwohlorientierter Weiterbildung können vom Rettungsschirm des Landes profitieren, genauer: vom Programm „NRW-Soforthilfe 2020“.

„Es ist eine gute Nachricht, dass – nach dem bekannten Regelwerk des Bundes – auch freiberuflich tätige Dozentinnen und Dozenten der gemeinwohlorientierten Weiterbildung und der Politischen Bildung sowie freischaffende Künstlerinnen und Künstler, die diese Tätigkeit als Haupterwerb betreiben, als Soloselbstständige antragsberechtigt sind“, sagt Klaus Kaiser, Parlamentarischer Staatssekretär im Ministerium für Kultur und Wissenschaft. „Wir werden die Einrichtungen und Träger unmittelbar über die zusätzlichen Möglichkeiten informieren.“

Betroffene können über die NRW-Soforthilfe 2020 ab Freitagmittag (27. März) finanzielle Unterstützung durch das Land Nordrhein-Westfalen beantragen (https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020).

Gemeinwohlorientierte Weiterbildung

Damit Einrichtungen der gemeinwohlorientierten Weiterbildung nicht in Liquiditätsprobleme kommen, hat die Landesregierung zudem beschlossen, die bereits bewilligten gesetzlichen Fördermittel in Höhe von rund 120 Millionen Euro fortlaufend und beschleunigt auszuzahlen - auch wenn Bildungsveranstaltungen wegen der Corona-Pandemie derzeit nicht durchgeführt werden können.

Gleiches gilt für die Fördermittel der Landeszentrale für politische Bildung (LZpB) in Höhe von rund 4,6 Millionen Euro, die zurzeit 35 Einrichtungen der politischen Bildung und fünf Bildungseinrichtungen der parteinahen Stiftungen zusätzlich zur Grundförderung zur Verfügung gestellt werden.

Daneben können die Weiterbildungseinrichtungen die Corona-bedingten Ausfallkosten im Rahmen der gewährten Zuwendung als zuwendungsfähige Ausgaben abrechnen. Außerdem arbeitet das Ministerium an einem Hilfsprogramm für die Einrichtungen, um vor allem die fehlenden Einnahmen durch den Wegfall von Kursgebühren oder Teilnehmerbeiträgen im Rahmen des Rettungsschirms auszugleichen. Im Bereich der gemeinwohlorientierten Weiterbildung machen diese etwa ein Drittel der regelmäßigen Einnahmen aus.

An den rund 460 Weiterbildungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen sind mehr als 5800 festangestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Hinzu kommen etwa 73.500 Dozentinnen und Dozenten, die nebenamtlich oder als selbständige Honorarkräfte in den Weiterbildungseinrichtungen Lehrangebote durchführen.

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