Europa-Schecks. Eine Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen

 MUNV

Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen lobt wieder die Europa-Schecks aus. Vereine, Bildungseinrichtungen, Kulturstätten und andere, die Formate mit Europabezug anbieten, können Anträge auf Europa-Schecks stellen. Gefördert werden Vorhaben in der Größenordnung von bis zu 25.000 Euro.
Land Nordrhein-Westfalen
Voraussetzungen zur Antragsberechtigung

Voraussetzung für eine Unterstützung durch die Landesinitiative Europa-Schecks ist, dass
1. der Sitz des Antragstellers in Nordrhein-Westfalen ist,
2. sich das Vorhaben an Bürgerinnen und Bürger in/aus Nordrhein-Westfalen richtet,
3. das Vorhaben in Nordrhein-Westfalen oder in einem Land des Europarates stattfindet,
4. das Vorhaben Europa öffentlichkeitswirksam und kreativ mittels (sozialer) Medien darstellt und so eine große Reichweite erzielt,
5. das Vorhaben einen maximalen Durchführungszeitraum von drei Monaten hat und bis zum 31. Dezember des jeweiligen Haushaltsjahres abgeschlossen wird.

Antragsberechtigt sind
- rechtsfähige Vereine (e.V.), z.B. Partnerschaftsvereine, Ländergesellschaften und Fördervereine kommunaler oder vergleichbarer staatlicher Einrichtungen,
- Städte, Kreise und Gemeinden,
- Schulen und Hochschulen,
- Kultur- und Sporteinrichtungen,
- Migrantenselbstorganisationen,
- außerschulische Bildungsstätten.


Nicht antragsberechtigt sind:
- Privatpersonen/natürliche Personen,
- Parteien sowie deren Unterorganisationen und parteinahe Stiftungen,
- Personengesellschaften und juristische Personen mit Gewinnerzielungsabsicht,
- Organisationen, die sich gegen die freiheitliche, demokratische Grundordnung
wenden.

Folgende Vorhaben sind nicht unterstützungsfähig:
- Reisen mit hohem touristischen Anteil (gilt auch für städtepartnerschaftliche
Reisen, Brüssel-/Straßburgfahrten)
- (regelmäßig stattfindende) Veranstaltungen wie Sport- oder
Kulturveranstaltungen, Schützen-, Bürgerfeste, Klassenfahrten, Orchester- und
Chorfahrten, Sprachkurse, Workshops oder Seminare ohne inhaltlichen
Europaschwerpunkt

Anträge auf Europa-Schecks können für Aktivitäten gestellt werden, die
1. sich schwerpunktmäßig mit Europa/der Europäischen Union beschäftigen
und den Europagedanken in Nordrhein-Westfalen verankern sowie
2. mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen, die ihre Wirkung in Nordrhein-
Westfalen entfalten müssen:
 Wissen über die Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in Europa und die
Europäische Union vermitteln
 Frieden, Freiheit, Teilhabe, gesellschaftlichen Zusammenhalt und
grenzüberschreitende Verständigung in Europa fördern und so zur Akzeptanz
und Wertschätzung der Vielfalt in Europa beitragen
 neue, europaferne Zielgruppen ansprechen und die europäische Idee erlebbar
machen
 Städtepartnerschaften mit Ländern des Europarates pflegen oder neu
aufbauen und gemeinsame Strategien für die Zukunft der Partnerschaft
entwickeln
 neue Partnerschaften oder Kooperationen mit Partnern aus Ländern des
Europarates nachhaltig aufbauen
 grenzüberschreitende Begegnungen in bzw. mit Ländern des Europarates
organisieren
 junge Menschen in einer europäischen Ausrichtung ihres (beruflichen)
Werdegangs unterstützen und so einen Beitrag zur Fachkräftegewinnung in
Europa leisten
 im Sinne des European Green Deal einen Beitrag zur klimaneutralen
Transformation in den Ländern des Europarates leisten

Weitere Informationen finden Sie unter https://mbeim.nrw/europa-schecks

Diese SDGs werden unterstützt:

Offizielles SDG-Icon für SDG 04: Hochwertige BildungSDG 04: Hochwertige Bildung
Offizielles SDG-Icon für SDG 07: Bezahlbare und Saubere EnergieSDG 07: Bezahlbare und Saubere Energie
Offizielles SDG-Icon für SDG 08: Menschenwürdige Arbeit und WirtschaftswachstumSDG 08: Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum
Offizielles SDG-Icon für SDG 09: Industrie, Innovation und InfrastrukturSDG 09: Industrie, Innovation und Infrastruktur
Offizielles SDG-Icon für SDG 10: Weniger UngleichheitenSDG 10: Weniger Ungleichheiten
Offizielles SDG-Icon für SDG 11: Nachhaltige Städte und GemeindenSDG 11: Nachhaltige Städte und Gemeinden
Offizielles SDG-Icon für SDG 12: Nachhaltige/r Konsum und ProduktionSDG 12: Nachhaltige/r Konsum und Produktion
Offizielles SDG-Icon für SDG 16: Frieden, Gerechtigkeit und starke InstitutionenSDG 16: Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen
Offizielles SDG-Icon für SDG 17: Partnerschaften zur Erreichung der ZieleSDG 17: Partnerschaften zur Erreichung der Ziele
Zurück zu BNE-Neuigkeiten

Diese Meldung wurde eingetragen von

Zugehörige Angebote

Teilen

Für die dargestellten Inhalte und Medien ist die jeweilige Organisation selbst verantwortlich. Bitte benachrichtigen Sie uns, wenn Sie an dieser Stelle problematische oder rechtswidrige Inhalte entdecken. Kontakt