Antragsberechtigt sind u.a. Kommunen, Träger:innen von Bildungseinrichtungen und Vereine.
Hier sei auch auf die Fördermöglichkeiten für Aktivitäten in Bildungseinrichtungen aufmerksam gemacht:
"Gefördert wird die erstmalige Einführung von Energiesparmodellen, die Nutzende sowie Träger von Bildungseinrichtungen (insbesondere in Schulen und Kindertagesstätten) zur aktiven Mitarbeit im Klimaschutz und zur Einsparung von Energie, Wasser und Abfall motivieren".
Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören auch die pädagogische Arbeit im Bereich des Klimaschutzes und der Einsatz von sogenannten „Energieteams“.
Mehr Informationen gibts auf der zugehörigen Website.
Am 26. Oktober 2021, lädt das SK:KK im Rahmen eines kostenfreien Webinars zu einer Infoveranstaltung rund um die neue Kommunalrichtlinie ein.