Antragstellung für Projekte im Rahmen des Kinder- und Jugendförderplans 2022 jetzt möglich – auch BNE-Einzelmaßnahmen sind förderfähig

 BNE-Agentur NRW für LWL und LVR

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) und der Landschaftsverband Rheinland (LVR) machen auf die Möglichkeit zur Antragstellung für Einzelmaßnahmen und Projekte über den Kinder- und Jugendförderplan 2022 aufmerksam. Auch Maßnahmen im Bereich der Bildung für nachhaltige Entwicklung können gefördert werden.
Anträge können von Trägern der freien und öffentlichen Jugendhilfe gestellt werden. Auch Gemeinden, die nicht Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind, aber Aufgaben der Jugendhilfe für den örtlichen Bereich wahrnehmen sind berechtigt Förderung zu beantragen. Gefördert werden Angebote der Bildung, die sich mit den Themen Globalisierung und nachhaltige Entwicklung zielgruppengerecht auseinandersetzen. Auch Angebote, die darüber hinaus jungen Menschen die Gelegenheit zu gesellschaftlichem Engagement eröffnen werden gefördert. Der Stichtag für den Eingang der Anträge ist der 10. Januar 2022. Neu ist die Möglichkeit der Online-Antragsstellung sowie künftig auch die Möglichkeit des Online-Mittelabrufes und der Erbringung von Online-Verwendungsnachweisen.

Weitere Informationen und alle Anträge und Formulare gibt es hier.

 

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