„Mir geht so vieles durch den Kopf und durchs Herz“ - die Frauenrechtlerin Marie Juchacz (1879 - 1956)
Das Wahlrecht für Frauen wurde von politischen Wegbereiterinnen wie Marie Juchacz erstritten und erkämpft. Die tatsächliche Gleichstellung der Frau in der Verfassung folgte jedoch erst viele Jahre später. 1949 setzten die vier Mütter des Grundgesetzes, Elisabeth Selbert, Helene Weber, Frieda Nadig und Helene Wessel Artikel 3 „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.” im Grundgesetz durch.
Datum: 10.09.2024
Uhrzeit: 16:30-18:45 Uhr
Zielgruppe des Angebots
ErwachseneDiese Kompetenzen werden vermittelt
Die Teilnehmenden wissen um die Bedeutung der Einführung des Wahlrechts der Frau und können die Bedeutung in die heutige Zeit übertragen. Sie können Wertvorstellungen und Meinungen zur Geschlechtergerechtigkeit hinterfragen. Sie können die Folgen ihrer Handlungen beurteilen und prüfen. Sie lernen von und miteinander und können ihre eigene Rolle in der lokalen (und globalen) Gesellschaft reflektieren.Adresse
Mülheimer Str. 188
46045 Oberhausen