Landesprogramm Kinderrechteschulen NRW

Das Landesprogramm Kinderrechteschulen NRW unterstützt Schulen dabei, die Rechte junger Menschen (0-18 Jahren), wie sie in der UN-Kinderrechtskonvention (UNKRK) festgelegt sind, in das Leitbild der Schule einzuschreiben, Kinder und Jugendliche zur Inanspruchnahme ihrer speziellen Menschenrechte in der schulischen Alltagspraxis ausdrücklich zu ermutigen und Planungen, Strategien und Praktiken schulischer Entwicklung an den Kinderrechten auszurichten.

Die UNKRK bietet einen klaren normativen Rahmen für die Verwirklichung der Rechte von Kindern durch eine gesunde Umwelt, auch wenn diese Rechte nicht als spezifisch „ökologische Kinderrechte“ ausgewiesen werden. Unter dem Gesichtspunkt des Kinderrechts auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit (Art.24 UNKRK) und die Bildungsziele (Art. 29 UNKRK ) verpflichtet der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes ausdrücklich zu Umweltschutzmaßnahmen.
Artikel 29 der UN-Kinderrechtskonvention benennt die Bildungsziele. Die Vertragsstaaten verpflichten sich darauf, die Bildung des Kindes auf Achtung vor den Menschenrechten und auf Achtung vor der natürlichen Umwelt auszurichten. An diesen Bildungszielen wird die enge Verwobenheit zur Bildung für nachhaltige Entwicklung besonders augenfällig. Denn: „Nachhaltige Entwicklung wird nicht mit Wachstum gleichgesetzt, sondern als zukunftsfähige Entwicklung von Lebensqualität für alle verstanden – unter Berücksichtigung ökologischer Rahmenbedingungen.“ (Orientierungsrahmen für den Lernbereich Globale Entwicklung, 2016, S. 18) Die nachhaltigen Entwicklungsziele sind damit untrennbar mit der Umsetzung der Kinderrechte verknüpft. Neben meist offensichtlichen Zusammenhängen, beispielsweise im Bereich Gesundheit, Bildung oder Schutz vor Gewalt, haben Kinderrechte eine direkte Relevanz für die Erreichung aller SDGs – nicht nur für jene, die explizit Kinder ansprechen. Jedes Entwicklungsziel steht damit in einem direkten Zusammenhang mit konkreten Verpflichtungen der UN-Kinderrechtskonvention – und umgekehrt.

Das Landesprogramm Kinderrechteschulen NRW steht allen Schulen zur Teilnahme offen.

Zielgruppe des Angebots

Lehrkräfte, päd. Fachkräfte, Schulsozialarbeiter:innen, Schulleitung

Diese Kompetenzen werden vermittelt

Empathie und Verständnis für andere: Kinder lernen, dass jeder das Recht hat, respektiert und behandelt zu werden, unabhängig von Hintergrund, Geschlecht oder Überzeugungen.

Kritischer Denken: Kinder lernen, ihre eigenen Überzeugungen und Meinungen zu hinterfragen und die Rechte anderer zu berücksichtigen.

Verantwortung: Kinder erkennen, dass sie eine wichtige Rolle bei der Umsetzung ihrer eigenen Rechte und bei der Verteidigung der Rechte anderer spielen können.

Selbstbewusstsein und Selbstwertgefühl: Kinder lernen, ihre eigenen Rechte und Würde zu schätzen und zu schützen.

Kommunikations- und Teamfähigkeit: Kinder lernen, ihre Meinungen und Bedürfnisse auszudrücken und zusammenzuarbeiten, um ihre Rechte zu schützen.

Demokratisches Bewusstsein: Kinder lernen, dass sie Teil einer größeren Gemeinschaft sind und dass ihre Rechte und die Rechte anderer Teil eines größeren demokratischen Systems sind.

Diese SDGs werden unterstützt:

Offizielles SDG-Icon für SDG 03: Gesundheit und WohlergehenSDG 03: Gesundheit und Wohlergehen
Offizielles SDG-Icon für SDG 04: Hochwertige BildungSDG 04: Hochwertige Bildung
Offizielles SDG-Icon für SDG 10: Weniger UngleichheitenSDG 10: Weniger Ungleichheiten
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